Meine Nachbarschaft: Am Spritzenhaus
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Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2025, OF 579/7 Betreff: Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Einbahnstraßen Hausener Brückweg und Bachmannstraße im Abschnitt zwischen Alt-Hausen und Hausener Obergasse für den Radverkehr in Gegenrichtung freizugeben Begründung: Die Freigabe ermöglicht es Radfahrenden, legal die kürzeste Verbindung zwischen wichtigen Anlaufpunkten in Hausen zu nutzen: Sei es der Weg aus der großen Nelkenstraße zur Brotfabrik oder zum Kiosk / Postfiliale in der Hausener Obergasse, oder vom örtlichen Supermarkt in die Siedlung an der Peter-Zenger-Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7519 entstanden aus Vorlage: OF 522/7 vom 02.06.2025 Betreff: Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 Noch immer warten die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nicht mit dem Auto unterwegs sind, im Ortsbezirk auf Verbesserungen. Der Radverkehrswegeplan liegt trotz vieler Nachfragen nicht vor; ein umfassendes Konzept lässt auf sich warten. Dabei könnte bereits durch verschiedene kleinere Maßnahmen die Situation für diejenigen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, kurzfristig sicherer gestaltet werden. Daher wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 7 umzusetzen: 1. Fahrradpiktogramme Augustenburgstraße Um das Gehwegradeln in der Augustenburgstraße zu reduzieren, sollten in beide Fahrtrichtungen Fahrradpiktogramme darauf hinweisen, dass hier auf der Straße zu fahren ist. Es steht zu vermuten, dass ein Teil des Gehwegradelns darin begründet liegt, dass vor schnell fahrenden und eng überholenden Kfz auf den Gehweg geflüchtet wird. Die Piktogramme zeigen auch dem Kfz-Verkehr an, dass hier Radverkehr stattfindet und auf ihn Rücksicht zu nehmen ist. 2. Drängelgitter Westring/Ludwig-Landmann-Straße Das bestehende Drängelgitter sollte einseitig entfernt und der Gehweg in diesem Abschnitt mit dem Zusatzschild "Radfahrer frei" versehen werden. Außerdem sollte eine Rampe zwischen den Pollern angebracht werden. 3. Bachmannstraße/Hausener Brückenweg Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr. Die Bachmannstraße sollte im Abschnitt bis zur Brotfabrik für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden. Im ab der Brotfabrik anschließenden verkehrsberuhigten Bereich ist Radfahren ohnehin in alle Richtungen möglich. In der Hausener Obergasse schließt in der Tempo-30-Zone wieder eine Einbahnstraße an, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden sollte. 4. Mittelleitlinie Praunheimer Landstraße/Alt-Praunheim Die Entfernung von Mittelleitlinien führt erwiesenermaßen zu einer im Durchschnitt niedrigeren Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs. Wie beispielweise in der Heerstraße sollten die Mittelleitlinien in der Praunheimer Landstraße und Alt-Praunheim (bis Ecke Heerstraße) demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, insbesondere für den querenden Fußverkehr und den die Fahrbahn mitbenutzenden Radverkehr. 5. Heerstraße westlicher Teil Mittelleitlinie entfernen und Fahrradpiktogramme markieren: Im westlichen Teil der Heerstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Guerickestraße sollte die Mittelleitlinie ebenfalls demarkiert bzw. im Sanierungsfall nicht erneuert und Fahrradpiktogramme markiert werden. So kann die Durchschnittsgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs reduziert werden und auf den Radverkehr aufmerksam gemacht werden. Dies kann als Übergangslösung bis zu einem fahrradfreundlicheren Umbau der Straße dienen. 6. Versetztes Parken Hausener Obergasse Die Hausener Obergasse ist bereits seit langer Zeit als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Da bisher jedoch kein Umbau (Entfernung der Gehwege, bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, neue Oberflächengestaltung etc.) erfolgte, werden von den meisten Verkehrsteilnehmenden hier Gehweg und Fahrbahn immer noch als solche gelesen und genutzt. Trotz der provisorischen Schwellen fährt kaum ein Auto mit Schrittgeschwindigkeit. Um den Kfz-Verkehr zu verlangsamen, sollte hier beidseitiges, versetztes Parken angeordnet werden, sodass der Kfz-Verkehr zum Fahren in Schlangenlinien gezwungen wird. Ein zusätzliches Bodenpiktogramm "verkehrsberuhigter Bereich" war vor der Brückensanierung vorhanden und sollte wieder aufgestellt werden. 7. Poller Am Spritzenhaus/Hausener Obergasse/Roßbachstraße Im Knotenpunkt rechtswidrig parkende Kfz sind hier an der Tagesordnung und behindern die Sichtachsen für Schüler:innen der Kerschensteinerschule. Durch Poller oder andere bauliche Maßnahmen sollte der Bereich effektiv geschützt werden. 8. Radfahrstreifen Eugen-Hartmann-Straße/Christa-Maar-Straße/Willy-Berking-Straße Die Radfahrstreifen weisen keinen Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Kfz auf. Aufgrund der Gefahr von Dooring-Unfällen entspricht dies nicht mehr dem Stand der Technik und dem Straßenverkehrsrecht. Die Radstreifen sollten mit einem Sicherheitstrennstreifen versehen werden. Sollte die Fahrbahnbreite dafür nicht ausreichen, sollten Radschutzstreifen mit Trennstreifen markiert werden. 9. Radfahrerfurt Am Ebelfeld/Ludwig-Landmann-Straße Für den Radverkehr, der aus der Straße Am Ebelfeld geradeaus über die Ludwig-Landmann-Straße und entweder weiter in Am Ebelfeld oder nach links auf den Hochbordradweg der Ludwig-Landmann-Straße geführt wird, sollte eine Aufstellfläche vor der Ampel markiert werden. 10. Radfahrerfurt Praunheimer Landstraße/Jean-Albert-Schwarz-Straße Der Hochbordradweg entlang der Praunheimer Landstraße überquert kurz vor der Praunheimer Brücke die Jean-Albert-Schwarz-Straße. Hier sollte eine rot eingefärbte Furt für den Radverkehr markiert werden, damit der bevorrechtigte Radverkehr nicht übersehen wird. 11. Roteinfärbung Radfahrerfurt Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße auf Höhe U-Bahn-Station "Industriehof" Hier müssen die nach rechts in die Breitenbachstraße abbiegenden Kfz die Radfahrerfurt kreuzen. Diese sollte auf ganzer Länge rot eingefärbt und nach Möglichkeit verbreitert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Grünfläche in Alt-Hausen nicht im Unrat verkommen lassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2025, OF 557/7 Betreff: Grünfläche in Alt-Hausen nicht im Unrat verkommen lassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit die Grünfläche in der Straße "Alt Hausen" gegenüber der Häuser 19-31 und direkt vor dem dortigen Speiserestaurant, nicht mehr als "öffentliche Toilette" von Menschen und Tieren zweckentfremdet wird. Begründung: Leider ist zu beobachten und zu riechen, gerade in der warmen Jahreszeit, dass in dieser kleinen Grünfläche Hundebesitzer ihr Lieblinge Gassi-führen, aber deren Hinterlassenschaften nicht beseitigen. Auch wird der Ort immer mehr von Zweibeinern als Toilette benutzt. Diese Unart hat zur Folge, dass man als Spaziergänger Gefahr läuft in diese Verschmutzungen zu treten. Auch für das angrenzende Restaurant ist es gerade im Sommer kaum noch möglich die Fenster zur Grünfläche hin zu öffnen, ohne dass penetranter, unappetitlicher Geruch in den Gastraum dringt. Bis spätestens zum Frühling sollte eine Lösung gefunden werden, diese Machenschaften zu unterbinden, damit die Fläche wieder für alle Passenten positiv und geruchsfrei genutzt werden kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 557/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenWieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7097 entstanden aus Vorlage: OF 521/7 vom 31.05.2025 Betreff: Wieder verschärft sich das Parkplatzproblem in Hausen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrskontrollen durch das Ordnungsamt in Hausen bezüglich der widerrechtlich wild geparkten Autos zu verstärken. Begründung: In den vergangenen Wochen mehren sich erneut die Beschwerden der Anwohner, dass sich die Situation der wild abgestellten Autos verschärft. So werden rücksichtslos Einfahrten, Fußwege, abgesenkte Straßenecken zugeparkt und auch Hauseingänge so versperrt, dass die Bewohner nicht mehr in ihre Häuser kommen. Eklatant nimmt die Zahl dieser Autos an den Freitagen, zu den Gebetsstunden der dort ansässigen Moschee, zu. Des Weiteren wird in letzter Zeit vermehrt die Straße Alt-Hausen im Bereich der Hausnummer 29 und entlang des alten Friedhofs bis zurück zur Kurve auf der Fahrbahn derart zugeparkt, dass der fließende Verkehr in diesem Bereich stark behindert und gefährdet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1697 Beratung im Ortsbeirat: 7
Änderung der Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 486/7 Betreff: Änderung der Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke Ortsbeirat möge beschießen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrsführung an der Hans-Busch-Brücke in Hausen zu prüfen und zu berichten, inwieweit auf der Brücke Gegenverkehr möglich ist und die Einbahnstraßen-Regelung aufgehoben werden kann. Dies könnte durch Maßnahmen wie z.B: 1. Hinzuziehung des Verkehrszeichen VZ-Nr. 308 "Vorrang vor dem Gegenverkehr" Grafik: StVO 2. Spielstraße 3. Beschränkte Geschwindigkeit auf 20 km/h 4. Sonstige Maßnahmen (Vorschlag des Magistrats) umgesetzt werden. Begründung: Die Einbahnstraßen Regelung an der Hausener Brücke führt immer wieder zu Ärgernissen und Verkehrsverstößen. Lt. Beobachtungen von Anwohner wird nicht nur die Brücke gegen die Einbahnstraße befahren, sondern werden auch von Ortsunkundigen gefährliche Wendemanöver vorgenommen. Die Möglichkeit die Brücke in beiden Richtungen passieren zu können, würde auf der einerseits diese gefährlichen Situationen entschärfen, anderseits würde auch der Ortskern in Alt-Hausen eklatant entlastet werden, da auch ein Teil der Elterntaxis über die Brücke abfließen könnte. Antragsteller: CDU BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 486/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, BFF
Weiter lesenStadtteilfeste in Hausen unterstütze
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 342/7 Betreff: Stadtteilfeste in Hausen unterstütze Vorgang: E 92/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, basierend auf dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92) die Stadtteilfeste im Jahr 2023 im Stadtteil Hausen, organisiert von der Bürger*inneninitiative "Workshop Hausen", mit insgesamt bis zu 2.000 Euro zu bezuschussen. Dies umfasst die Feste im Rahmen der Nachbarschaftsstraßen, welche am 25. Juni und 09. Juli stattfanden, sowie 2 weitere Feste am 2. und 9. September mit einem Open-Air Kino und einem Nachbarschaftsdialog. Begründung: Im Haushalt der Stadt Frankfurt für das Jahr 2023 wurde der Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" mit zusätzlichen Mitteln von 413. 500 € zur finanziellen Unterstützung von Verbänden, Vereinen und ehrenamtlichen Ausrichtern für gestiegene Kosten ihrer Veranstaltungen bereitgestellt (siehe o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung). Dabei können bis zu 6.000 € beim Kulturamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass das Fest grundsätzlich einen nichtkommerziellen Charakter hat und der zuständige Ortsbeirat den Antrag geprüft und befürwortet hat. Letzteres soll hiermit zum Ausdruck gebracht werden. Nach Vorlage von Kostennachweisen werden die Mittel dann erstattet. Die Bürger*inneninitiative "Workshop Hausen" hat in diesem Jahr insgesamt 4 Feste auf die Beine gestellt mit dem Ziel, den Dialog im Viertel zu beleben und in den Austausch über die Zukunft des Stadtteils zu treten. Hierbei wurden verschiedene lokale Akteure eingebunden, u.a. die im Stadtteil ansässige Moschee sowie die Brotfabrik. Die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen wurden vom Ortsbeirat in der OM 3664 / 2023 unterstützt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.01.2024, OF 354/7 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 342/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 42 2024 1. Die Vorlage OF 342/7 wird durch die Annahme der Vorlage 354/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 354/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 entstanden aus Vorlage: OF 338/7 vom 26.09.2023 Betreff: Nachbarschaftsstraßen: Verfahren vereinfachen und Unterstützung seitens der Stadt erhöhen Vorgang: OM 3664/23 OBR 7 Das Programm Nachbarschaftsstraßen hat zum Ziel, durch zeitlich befristete Absperrung von Straßen nachbarschaftliche Begegnungen zu ermöglichen und Kindern mehr Raum im öffentlichen Raum zu geben. In der Anregung OM 3664 hat der Ortsbeirat 7 die Nachbarschaftsstraße Alt-Hausen unterstützt. Die Nachbarschaftsstraße wurde von einer Bürger- und Bürgerinneninitiative organisiert, die das Programm sehr positiv aufgenommen hat, allerdings einige Verbesserungsvorschläge nach der Durchführung äußerte. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie zukünftig Nachbarschaftsstraßen, die vom Ortsbeirat unterstützt werden, leichter umgesetzt werden können. Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden: 1) transparenter und verschlankter Antragsprozess (z. B. mittels Handlungsleitfaden) und Angleichung an die Anforderungen bei der Organisation von Straßenfesten, 2) eine einfache und einheitliche Regelung für die Veranstaltungshaftung, 3) unentgeltliche Übernahme der Anlieferung und Aufstellung der Absperrungen sowie von Straßenschildern. Außerdem sollte der Verkehrszeichenplan vom zuständigen Amt erstellt werden. Begründung: Die Nachbarschaftsstraße in Alt-Hausen wurde an zwei Terminen, dem 25.06.2023 und 09.07.2023, durchgeführt. Im Rahmen eines nachbarschaftlichen Picknicks konnten alle Menschen vorbeikommen, eigenes Essen und Getränke mitbringen und zusammen einen schönen Sonntag verbringen. Dies erfreute sich großer Beliebtheit und stellte sich als voller Erfolg heraus. Allerdings war damit ein hoher organisatorischer und bürokratischer Aufwand verbunden, der für die nächsten Male heruntergefahren werden sollte, um das Programm der Nachbarschaftsstraßen weiterhin zu erhalten. Aus anderen Stadtteilen ist zu vernehmen gewesen, dass deswegen einige Initiativen darauf verzichtet haben, sich zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Antrag vom 02.01.2024, OF 546/11 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4938 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 860 Aktenzeichen: 32-1
Baustellenbereich Ecke Bachmannstraße/Hausener Brückweg sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 290/7 Betreff: Baustellenbereich Ecke Bachmannstraße/Hausener Brückweg sicher gestalten Der Baustellenbereich auf Höhe der Bachmannstraße 16 führt zu zahlreichen Einschränkungen bis hin zu Gefährdungen für Fußgänger*innen und Fahrzeuge. Bürger*innen sehen sich seit Beginn der Abrissarbeiten mehrfach mit Verkehrseinschränkungen durch umfallende Bauzäune, herabfallende Bauteile und dem Wegfall des Fußgängerbereiches auf der linken Fahrbahnseite konfrontiert. Weiterhin ist der Gehweg auf der rechten Seite durch zusätzlich aufgestellte Verkehrsschilder erheblich verkleinert. Gerade ältere Menschen und Menschen, die auf Gehhilfen angewiesen sind, müssen sich auf die Fahrbahn begeben, um in Richtung Alt-Hausen bzw. zur Großen Nelkenstraße zu kommen, wo sich Supermärkte und der ÖPNV befinden. Die voraussichtlich noch bis August gesperrte Brücke über die Nidda, verschärft die Situation zusätzlich, da der Verkehr exakt über die Ecke Bachmannstraße/ Hausener Brückweg abfließt. Dies vorausgeschickt und mit Blick auf die Anlieferung von Bauteilen und dem möglichen Aufstellen eines Baukranes, wird der Magistrat gebeten, an dieser Stelle ein sicheres und störungsfreies Vorankommen, für alle Verkehrsbeteiligten zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 290/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 290/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 290/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 290/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenAlt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 entstanden aus Vorlage: OF 273/7 vom 13.03.2023 Betreff: Alt-Hausen als Nachbarschaftsstraße im Ortsbezirk 7 benennen Vorgang: OM 1960/22 OBR 7; B 75/23 Der Ortsbeirat schlägt die Straße Alt-Hausen zwischen Mühlwiesenstraße und Hausener Obergasse als Nachbarschaftsstraße für den Ortsbezirk 7 vor. An den Sonntagen 7. Mai, 14. Mai, 4. Juni und 18. Juni soll dabei der Platz im Zentrum des Ortsteils genutzt werden, um Begegnung und Austausch zwischen verschiedenen Gruppen der lokalen Zivilgesellschaft zu ermöglichen. Dabei ist geplant, verschiedene lokale Initiativen und Vereine einzubinden. Das Programm soll folgende Angebote umfassen: - Bereitstellung von Sportkleingeräten für Kinder, idealerweise durch lokale Sportvereine - Aufstellen von Sitzgelegenheiten (Bierbänken/Tischen); - Vorstellung von Vereinen und Initiativen des Stadtteils; - Kleinere Musikdarbietungen durch Anwohnende; - Einbeziehung des nahegelegenen Altenzentrums, um Begegnungen zwischen den Generationen zu ermöglichen; - Möglichkeit der Selbstversorgung ist gegeben, aber auch Absprache mit dem nahen Stadtteilcafé bezüglich erweiterter Öffnungszeiten. Zuständigen für die Punkte Organisation, Absperrung und Programm sind benannt. Die Kontaktdaten werden dem Amt gesondert zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Gemäß dem Magistratsbericht vom 10.02.2023, B 75, wird in diesem Jahr zwischen dem 07.05. und dem 25.06. an 16 stadtweiten Orten das Modell der Nachbarschaftsstraßen erprobt. Mehrfach wurde dieses Vorhaben beworben und per E-Mail über das Verfahren sowie die Kriterien informiert. Die Initiativen können sich mit ihren Konzepten beim zuständigen Ortsbeirat melden, der diese Vorschläge bis spätestens Ende März dem Magistrat unterbreitet. Der vorliegende Antrag wurde zusammen mit der BI Hausen entwickelt. Relevante Akteurinnen und Akteure wurden miteinbezogen. Seine grundsätzliche Zustimmung hat der Ortsbeirat schon mit der Anregung vom 25.04.2022, OM 1960, bekundet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 75 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1917 Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4554 Antrag vom 01.01.2024, OF 354/7 Initiative vom 16.01.2024, OI 42 Aktenzeichen: 32-1
Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3533 entstanden aus Vorlage: OF 251/7 vom 31.01.2023 Betreff: Ortskern Hausen durch Begrünung und Entsiegelung attraktiver gestalten Vorgang: OA 128/22 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Entsiegelung und Begrünung der zentralen Straßen von Hausen (Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse) generell möglich sind und ob die in den angehängten Plänen vorgeschlagenen Maßnahmen realisiert werden können. Gegebenenfalls sind diese Überlegungen in die angeregte und von der Stadtverordnetenversammlung positiv beschiedene Ideenwerkstatt für den Ortskern Hausen (OA 128/22) miteinzubeziehen. Diesbezüglich wird der Magistrat gebeten, einen Zeitplan vorzulegen, wann diese stattfinden kann. Begründung: Die Straßen Alt-Hausen und Hausener Obergasse bilden das Zentrum des Stadtteils Hausen. Beide Straßen könnten als zentrale Treffpunkte für die diversen Bevölkerungsgruppen des Stadtteils dienen, darunter die Bewohnenden des nahen Altenheims sowie die Grundschülerinnen und Grundschüler der Kerschensteinerschule. Die Straßen haben aktuell aber eine geringe Aufenthaltsqualität, zum einen weil sie versiegelt sind, was im Sommer zu erhöhter Hitze führt, zum anderen aufgrund von zunehmendem Leerstand von Gewerbeflächen sowie der Zuordnung eines großen Anteils des Straßenraums für den Autoverkehr. All dies führt zu weiterer Verödung und einer Abwärtsspirale, die das Zentrum von Hausen immer unattraktiver werden lässt und bereits zum Wegzug von Einzelhandel und Gastronomie führte. Durch Entsiegelung und Begrünung sollen bestehende Treffpunkte wie z. B. das Stadtteilcafé oder das Gemeindezentrum aufgewertet und gleichzeitig nicht kommerzielle Aufenthaltsräume geschaffen werden. Daneben könnten grüne Inseln im Straßenbild dafür sorgen, dass Autofahrende die bestehenden Spielstraßen mehr beachten bzw. die Durchfahrt ganz vermeiden. Perspektivisch sollten auch lokale Akteure wie die Kirchengemeinde, die Bürgerinnen- und Bürgerinitiative Hausen und Anwohnende eingebunden werden, um Baumpatenschaften einzurichten und vorhandene Flächen für zusätzliche Begrünung und Regenwassergewinnung zu nutzen. Die möglichen Standorte für Begrünung sind in den angehängten Plänen detailliert und umfassen Flächen, die aktuell für Parkplätze, Gehwege und einen Ortsplatz genutzt werden. Möglich sind dort je nach Bodenbeschaffenheit Blühwiesen mit Sträuchern sowie solitäre Baumpflanzungen. Anlage 1 (ca. 1,3 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.01.2022, OA 128 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 64 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1183 Aktenzeichen: 60 10
Verlängerung des Fahrradwegs Praunheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3007 entstanden aus Vorlage: OF 213/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verlängerung des Fahrradwegs Praunheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Fahrradschutzstreifen der Praunheimer Landstraße stadteinwärts über die Abzweigung nach Hausen bis zur Kreuzung der Straßen Alt-Hausen/Hausener Brückweg verlängert werden kann. Begründung: Der Fahrradschutzstreifen der Praunheimer Landstraße stadteinwärts endet kurz hinter dem Abzweig nach Hausen unmittelbar. Um eine sichere Verbindung nach Hausen auch für Radfahrende zu ermöglichen, soll der Radweg bis zur genannten Kreuzung verlängert werden. Dies würde es ermöglichen, sowohl den örtlichen Supermarkt als auch den Hausener Ortskern sicher mit dem Fahrrad zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 405 Antrag vom 28.02.2023, OF 260/7 Aktenzeichen: 32 1
Grundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 182/7 Betreff: Grundstückstausch zwischen "Am Spritzenhaus 1-3" und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule Der Ortsbeirat begrüßt, dass seine Forderungen u.a. aus der OM 1869/2022 zur Erweiterung der Fläche der Kerschensteiner Schule um die Liegenschaft "Am Spritzenhaus" nun vom Magistrat durch den Grundstückstausch mit der M 106 umgesetzt werden. Der Vorgang stellt aus Sicht des Ortsbeirats eine für beide Parteien vorteilhafte Veränderung dar. Die Vorstellung der Planungen zum Neubau der Kerschensteiner Schule im Ortsbeirat durch die Bildungs- und Baudezernentin Sylvia Weber und ihrem Planungsteam am 28.6.2022 beinhalteten diese erweiterten Flächen noch nicht. Auf Nachfrage in der Sitzung wurde erläutert, dass die Neubauplanungen derzeit eine Vierzügigkeit vorsehen. Dies wird ebenso in der Begründung zur M 106 formuliert. Dies vorausgeschickt möchte der OBR wissen: 1. Inwiefern wird das Konzept zum Neubau der Kerschensteiner Schule gegenüber der Planungsvorstellung in der Ortsbeiratssitzung am 28.06.2022 angepasst und welche Änderungen (auch hinsichtlich der zeitlichen Planung) ergeben sich konkret durch den angestrebten Flächentausch? 2. Warum wird die Schule nicht fünfzügig gebaut, um den erwarteten steigenden Schüler*innenzahlen gerecht zu werden, wie von der Schulgemeinde gefordert? Geht der Magistrat davon aus, dass die Schüler*innenzahlen in den nächsten Jahren durch Neubauten in der Umgebung (z.B. Grundschule Schönhofviertel) konstant bleiben bzw. zurückgehen und daher eine Vierzügigkeit tatsächlich sinnvoll wäre? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2022 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 182/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als zweite Frage "Wird aufgrund des neuen Sachstands die Straße Am Spritzenhaus bis zur Mühlwehrstraße in die Planung für eine Schulflächenerweiterung einbezogen?" ergänzt wird und aus der Ziffer 2 Ziffer 3 wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenMehr Radabstellbügel in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 11.04.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo an folgenden Stellen in Hausen, die teilweise bereits schraffiert sind, Radbügel errichtet werden können, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen: 1. neben der Bushaltestelle M72/73 Am Industriehof (in Richtung Hausen/Praunheim); 2. Praunheimer Landstraße Nr. 12 bis 16, nahe Apotheke oder nahe Moschee; 3. neben der Bushaltestelle M72/73 Hausen; 4. Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg; 5. Ecke Pfannmüllerstraße/Am Fischstein, insbesondere im Einzugsbereich der Bar Ma Vie; 6. links und rechts des Eingangs der Kerschensteinerschule (Straße Am Spritzenhaus). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass Radbügel verhindern, dass Autos rechtswidrig abgestellt werden können. Dadurch wird auch die Einsehbarkeit der einzelnen Stellen erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Antrag vom 08.09.2022, OF 207/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 Aktenzeichen: 66 2
Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 10.04.2022 Betreff: Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen im Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten, - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße). Begründung: In vielen Quartieren von Frankfurt - auch im Ortsbezirk 7 - ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt. Gerade Kinder und ältere Menschen wünschen sich die Möglichkeit, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft spielen, sich unterhalten oder entspannt sitzen zu können. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch temporäre Nachbarschaftsstraßen in den Sommermonaten ermöglicht werden. Solche Begegnungs- und Bewegungsräume in der unmittelbaren Nachbarschaft sind von hoher Bedeutung für Gesundheit und Stadtgesellschaft. Das Modell der temporären Nachbarschaftsstraßen stammt in dieser Form aus Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird dort seit zwei Sommern erfolgreich durchgeführt. Das Modell beruht auf einer Mischung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und städtischem Möglichmachen und zeigt neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raums auf. In den Sommermonaten 2022 sollen in unterschiedlichen Stadtteilen, auch in äußeren Ortsbezirken, 15 mögliche Nachbarschaftsstraßen von den städtischen Ämtern benannt, öffentlich gemacht und nach Patinnen und Paten gesucht werden. Die Hauptaufgabe der Patenschaften besteht darin, die Nachbarschaftsstraßen an den Sonntagnachmittagen in der Form zu betreuen, dass Rettungskräfte und Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen passieren können, während die Straßen für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 457 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Geschwindigkeitsmessungen an der Praunheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1169 entstanden aus Vorlage: OF 82/7 vom 12.11.2021 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen an der Praunheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Praunheimer Landstraße zwischen der Autobahnbrücke A 66 und der Einfahrt nach Alt-Hausen in die Überwachung durch städtische Geschwindigkeitsmessungen aufzunehmen. Begründung: In dem genannten Bereich kommt es nach Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern häufig zu gefährlichen Situationen, weil sich die Autofahrerinnen und Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 819 Aktenzeichen: 32 1
Außengastronomie der Bäckerei in Hausen ganzjährig ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1170 entstanden aus Vorlage: OF 83/7 vom 12.11.2021 Betreff: Außengastronomie der Bäckerei in Hausen ganzjährig ermöglichen In Hausen fehlt seit vielen Jahren ein Treffpunkt, bei dem man sich ungezwungen zu Gesprächen treffen kann. Mit der Eröffnung der Außengastronomie des Bäckereicafés in der Straße Alt-Hausen vor etwa zwei Jahren wurde in beeindruckender Weise ein solcher Treffpunkt geschaffen. Das Café ist inzwischen ein wichtiger sozialer Treffpunkt geworden, der von vielen Bewohnern Hausens geschätzt und gerne angenommen wird. Allerdings läuft die Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie zum Jahresende ab, da diese sich auf einer Parkfläche befindet, für die nur eine zeitlich beschränkte Sondernutzung gestattet wird. Um eine ganzjährige Sondernutzung für die Außengastronomie zu ermöglichen, müsste die Parkfläche als solche entwidmet werden. Die Bäckerei befindet sich in einer verkehrsberuhigten Zone, bei der das Parken nur auf farblich ausgewiesenen Bereichen zulässig ist. Diesem gleichgestellt sind jedoch wohl auch Flächen, die durch eine unterschiedliche Pflasterung abgehoben werden, wovon an dieser Stelle auszugehen ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Widmung der Fläche vor dem Haus Alt-Hausen 14, auf der sich derzeit die Außengastronomie befindet, als Parkfläche aufzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 680 Aktenzeichen: 66 5
Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 614 entstanden aus Vorlage: OF 56/7 vom 07.09.2021 Betreff: Erhalt der Filialen der Frankfurter Sparkasse in Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, in Gesprächen mit dem Vorstand der Frankfurter Sparkasse darauf hinzuwirken, dass die Standorte Alt-Praunheim 46a und Alt-Hausen 20 für die Bevölkerung erhalten bleiben. Mindestens ist zu garantieren, dass Finanzpunkte, ähnlich wie bereits in einigen Taunusgemeinden realisiert, entstehen, in denen sich unterschiedliche Finanzinstitute eine Filiale teilen können. Diese wären neben den Selbstbedienungsterminals wichtige Faktoren, um die Versorgungssicherheit für Bankdienstleistungen vor Ort, insbesondere für Seniorinnen und Senioren, sicherzustellen. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde mitgeteilt, dass die Hausener Filiale im März 2022 und die Praunheimer Filiale im Juni 2024 geschlossen werden sollen. In Zeiten von Strafzinsen und zunehmendem Online-Banking müssen Sparkassen zweifelsohne auf ihre Finanzlage achten. Auf der anderen Seite haben die Sparkassen auch die Aufgabe, als Institutionen der Hessischen Landesbank für die Versorgung von Bankdienstleistungen zu sorgen. Gerade für Seniorinnen und Senioren, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen und Schwierigkeiten beim Online-Banking auf eine direkte Ansprechpartnerin/einen direkten Ansprechpartner vor Ort angewiesen sind, hat die Schließung der o. g. Filialen fatale Folgen. Die am nächsten zu erreichenden Standorte im Nordwestzentrum oder in der Radilostraße in Rödelheim sind nur schwer zu erreichen. Zumal die Filiale in Praunheim ein zentraler Anlaufpunkt war. Der Ortsbeirat bittet deshalb darum, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und die Grundversorgung mit Bankdienstleistungen in angemessener Entfernung sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 342 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92 31
Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 304/7 Betreff: Erweiterung der Kerschensteinerschule auf dem bisherigen Standort der Feuerwehr Vorgang: M 108/18 Der Magistrat möge prüfen und berichten: Nach der Realisierung des Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Hausen auf dem Grundstück "Am Ellerfeld" könnte sich eine einmalige Gelegenheit für die Kerschensteiner Schule ergeben: nämlich das Schulgelände um den bisherigen Standort der Feuerwehr Hausen "Am Spritzenhaus 1-3" zu erweitern. Begründung: Im gesamten Ortsbezirk besteht ein hoher Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen. Zugleich gibt es kaum freie Flächen, erst recht nicht in unmittelbarer Nähe von bereits bestehenden Schulen. Ein Brennpunkt sind die Grundschulen, deren Raumbedarf durch die Errichtung von Containern zulasten der Schulhöfe gewährleistet werden muss. Die Situation an der Kerschensteiner Schule stellt keine Ausnahme dar. Angesichts der wachsenden Schülerzahlen (zur Zeit 340 Kinder), der Raumnot, der begrenzten Möglichkeiten im Schulhof (kein Platz für eine Kletterlandschaft), der Nachmittagsbetreuung mit ihrem Raumbedarf, und der zu erwartenden weiteren Zuwächse durch Neubauten und Nachverdichtungen, der möglichen Wohnbebauung "Im Vogelsang", sowie durch die geplante Unterkunft für Geflüchtete am Hausener Weg, ist eine Erweiterung dringend geboten. Abhilfe könnte hierbei das Grundstück bieten, auf dem gegenwärtig das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr Hausen steht, nach deren Umzug in das neu errichtete Feuerwehrhaus "Am Ellerfeld". Selbstverständlich ist dies nur im Einvernehmen mit dem Dezernat IX (Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr) möglich. Die Ankündigung in der M 108 vom 06.Juli.2018 lautet: "Der bisherige Standort "Am Spritzenhaus 1 - 3" wird zur weiteren Verwendung für Katastrophenschutz-, Brandschutz- und Rettungsdienstzwecke beibehalten." Daraus wird nicht ersichtlich, welche konkreten Aufgaben in der Liegenschaft vorgesehen sind und ob diese nicht auch an anderer Stelle möglich wären. Ein weiterer Vorteil wäre, dass man einen Teil der Straße für die Erweiterung des Schulhofs nutzen könnte! Antragsteller: die farbechten - LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 23.10.2018, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 27.11.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 304/7 wurde zurückgezogen.
Parteien: die_farbechten_-_LINKE., FDP
Weiter lesenErweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 entstanden aus Vorlage: OF 291/7 vom 20.07.2018 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Vorgang: OM 1772/17 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend den Absprachen bei einem Ortstermin, den verkehrsberuhigten Bereich in Hausen um folgende Straßenbereiche zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein; 2. in der Bachmannstraße und im Hausener Brückweg; 3. von Alt-Hausen 30 (Einfahrt Tu S Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg. In einem ersten Schritt sollen dazu im Kreuzungsbereich Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße die Bordsteine abgesenkt und der gesamte Kreuzungsbereich neu markiert werden. Zudem wird der verkehrsberuhigte Bereich zeitnah durch Schilder und Fahrbahnmarkierungen kenntlich gemacht und die legalen Parkplätze werden abmarkiert. Sobald die entsprechenden Mittel vorhanden sind, werden die Straßenzüge entsprechend den Erfordernissen für einen verkehrsberuhigten Bereich umgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2081 Aktenzeichen: 32 1
Reservierung der Fläche „Am Spritzenhaus 1-3“ für die Erweiterung der Kerschensteiner Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2018, OF 292/7 Betreff: Reservierung der Fläche "Am Spritzenhaus 1-3" für die Erweiterung der Kerschensteiner Schule Auf Grund der Tatsache, dass ein Neubau für die Freiwillige Feuerwehr Hausen notwendig ist und an anderer Stelle realisiert werden soll, fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: Ist vorgesehen, die Fläche des jetzigen Feuerwehrhauses "Am Spritzenhaus 1-3" für die Kerschensteiner Schule zu reservieren, um damit für die Schule die notwendige räumliche Erweiterung für die Zukunft zu sichern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.06.2018, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: 1. Der Vorlage M 108 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 292/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, BFF, REP und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und FDP (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenStandort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2104 entstanden aus Vorlage: OF 194/7 vom 28.08.2017 Betreff: Standort der Parkbank in der Grünanlage Alt-Hausen verlegen Der Magistrat wird gebeten, die Parkbank (mit Rückenlehne) zusammen mit dem Abfallbehälter in der kleinen Grünanlage in Alt-Hausen, welche derzeit direkt neben dem Vereinsgelände des TuS Hausen steht, in die Nähe der Praunheimer Landstraße zu verlegen und auch zukünftig dort zu belassen. Begründung: Der derzeitige Standort der Bank führt zu vielfältigen Belästigungen, insbesondere auch der angrenzenden Gaststätte. Bei einem Ortstermin wurde besprochen, dass die Parkbank zusammen mit dem Abfallbehälter von dem Vereinsgelände weg und in die Nähe der Praunheimer Landstraße verlegt wird. Bei diesem Standort ist auch eine bessere Einsehbarkeit von der Straße aus gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2017, ST 2422 Aktenzeichen: 67 0
Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 27.08.2017 Betreff: Dauerhafte Beibehaltung der geänderten Einfahrtsrichtung zum REWE-Markt in Hausen Vorgang: OM 983/16 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, dauerhaft den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Begründung: Die in der Anregung vom 29.11.2016, OM 983, geforderte probehalbe Verkehrsführung hat zu keinen unerwünschten Nebenwirkungen geführt. Daher bittet der Ortsbeirat 7 um eine dauerhafte Beibehaltung der geänderten Verkehrsführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2017, ST 2322 Aktenzeichen: 32 1
Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1772 entstanden aus Vorlage: OF 170/7 vom 16.05.2017 Betreff: Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereichs in Frankfurt Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, den bisher verkehrsberuhigten Bereich in Hausen wie folgt zu erweitern: 1. Von der Hausener Obergasse bis zur Kreuzung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Am Fischstein. 2. In der Bachmannstaße und im Hausener Brückweg, 3. Von Alt-Hausen 30 (Einfahrt TuS Hausen) bis zur Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg (siehe Anlage). Die vorhandenen Parkplätze in diesem Bereich sollen durch dann notwendige Abmarkierungen erhalten bleiben. Langfristig sollten die vorhandenen Bürgersteige auf Fahrbahnhöhe abgesenkt werden. Begründung: Bereits vor über einem Jahr wurde diese Verkehrsberuhigung bei einer gemeinsamen Begehung des Ortsbeirates, des Arbeitskreises Hausen und Vertretern des Straßenbauamtes besprochen (Es sollte mit der Maßnahme auf die Beendigung der Arbeiten der Evangelischen Gemeinde in Alt-Hausen gewartet werden). Die Enge der Straßen und die zum Teil sehr schmalen Bürgersteige sind insbesondere für ältere Bürger (z. B. vom Altenzentrum Santa Teresa) ein Hindernis und Gefahrenpunkt. Die Kreuzung Hausener Brückweg/Bachmannstraße/Große Nelkenstraße ist für Autos ein Gefahrenpunkt. Anlage Anlage 1 (ca. 67 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1851 Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3421 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 983 entstanden aus Vorlage: OF 104/7 vom 15.11.2016 Betreff: Verkehrsverbesserung im Hausener Brückweg Der Magistrat wird gebeten, probeweise den Hausener Brückweg zwischen Alt-Hausen und der REWE-Zufahrt in beide Richtungen freizugeben. Im Hausener Brückweg ist südöstlich vor dem REWE-Markt das Schild "Vorrang vor dem Gegenverkehr" (Nr. 308) und an der Kreuzung mit Alt-Hausen das Schild "Vorrang des Gegenverkehrs" (Nr. 208) aufzustellen. Begründung: Es wurde beobachtet, dass des Öfteren Autofahrer die Einbahnstraßenregelung im Hausener Brückweg missachteten, um zum REWE-Markt zu gelangen, und dadurch aggressive Reaktionen hervorriefen. Eine geregelte Nutzung eines Teilstücks der Straße in beide Richtungen mindert zum einen Umwegfahrten (= Verringerung der Emissionen) und zum anderen sorgt Gegenverkehr in schmalen Straßen für eine Verringerung der Fahrgeschwindigkeiten (= Verkehrsberuhigung). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 404 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2103
Mülleimer zur Parkbank auf der Grünfläche Alt- Hausen versetzen.
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2016, OF 78/7 Betreff: Mülleimer zur Parkbank auf der Grünfläche Alt- Hausen versetzen. Der Magistrat wird gebeten, den Mülleimer auf der Grünfläche Alt-Hausen 29 an die Sitzbank zu versetzen und regelmäßig leeren zu lassen. Begründung: Nachdem die Parkbank bereits versetzt wurde, fehlt jetzt noch die Versetzung des Müllbehälters an die Bank. Vielleicht führt der neue Standort dann auch zu einer regelmäßigen Leerung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenAufstellung des Bücherschrankes im Stadtteil Hausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.06.2014, OF 411/7 Betreff: Aufstellung des Bücherschrankes im Stadtteil Hausen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, einen Bücherschrank im Stadtteil Hausen in der Hausener Obergasse gegenüber der evangelischen Kirche in Alt-Hausen aufzustellen. Der genaue Standort soll nach der Empfehlung des "Arbeitskreises Hausen" an der Stelle der ehemaligen Telefonzelle sein. Die Kosten von ca. 6.000 Euro werden vollständig aus den Mitteln des Ortsbeirats-Budgets beglichen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Vorschlag des Arbeitskreises Hausen, für Alt-Hausen einen Bücherschrank zu fordern. Die Forderung soll deshalb durch die Finanzierung aus dem Ortsbeirats-Budget realisiert werden. Antragsteller: CDU SPD die farbechten - LINKE. GRÜNE FREIE WÄHLER FDP REP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 15.07.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 260 2014 Die Vorlage OF 411/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Sätze des Tenors wie folgt lauten: "Der Magistrat wird beauftragt, einen Bücherschrank im Stadtteil Hausen aufzustellen. Der genaue Standort wäre in der Hausener Obergasse gegenüber der evangelischen Kirche in Alt-Hausen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FREIE_WÄHLER, FDP, REP, fraktionslos
Weiter lesenVerlegung des Einfahrtsverbotsschilds und des Zebrastreifens an der Einmündung .Alt-Hausen./.Hausener Brückweg.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2011, OF 67/7 Betreff: Verlegung des Einfahrtsverbotsschilds und des Zebrastreifens an der Einmündung "Alt-Hausen"/"Hausener Brückweg" Der Magistrat wird gebeten, das an der oben genannten Einmündung angebrachte Einfahrtsverbotsschild und den Zebrastreifen hinter die Einfahrt des dort befindlichen Rewe-Marktes zu verlegen. Begründung: Autofahrer, die aus der Straße "Alt-Hausen" kommen und zum Rewe-Markt möchten, müssen bisher aufgrund des Einfahrtsverbots einen Umweg über die Straße "Alt-Hausen" oder über die "Kleine Nelkenstraße" fahren. Dies führt einerseits zu einer Lärmbelästigung für die Anwohner dieser Straßen und verleitet andererseits viele Autofahrer dazu, verkehrswidrig in die Einfahrt zum Rewe-Markt einzubiegen. Der zuletzt genannte Aspekt führt zu unfallträchtigen Situationen, weil die entgegenkommenden Fahrzeuge aufgrund des Einfahrtverbots nicht mit einbiegenden Fahrzeugen rechnen. Das Problem könnte gelöst werden, wenn das Einfahrtsverbotsschild von seiner bisherigen Stelle entfernt und hinter den Eingang des Rewe-Marktes in Höhe der Hausnummer 4 des "Hausener Brückwegs" angebracht wird. Damit würde der Bereich vor der Einfahrt des Rewe-Marktes für den Verkehr in beide Richtungen freigegeben. Der derzeit an der Einmündung befindliche Zebrastreifen sollte ebenfalls an die neue Stelle verlegt werden, damit Fußgänger die Straße weiterhin problemlos überqueren können. Da es sich um eine überschaubare Einmündung handelt, dürften dieser Maßnahme auch unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit keine Bedenken entgegenstehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 7 am 25.10.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: a) Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit Vertretern der zuständigen Ämter und der Firma Rewe durchzuführen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wird bis zur Sitzung am 20.03.2012 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 20.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 67/7 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenKennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 23.08.2011 Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt-Hausen" zu kennzeichnen. Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstraße wird die Vorfahrtsregel "rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt beziehungsweise übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o. g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt-Hausen" anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 101 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 7
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